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TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG UND NACHLASSVERWALTUNG

Das umfangreiche Leistungsspektrum meiner Kanzlei beinhaltet auch die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung ist eine professionelle Nachlassabwicklung, bei der ich als Treuhänder des Erblassers fungiere. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich in den §§ 2197 – 2228 BGB.

Sie bietet insbesondere bei hohem Nachlassvermögen, einer höheren Anzahl von Erben oder umfänglichen Auflagen, Vermächtnissen und Anordnungen, die Möglichkeit, die Umsetzung im Sinne des Erblassers sicherzustellen.

Hierdurch lassen sich Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Für überschuldete oder behinderte Erben bietet die Testamentsvollstreckung darüber hinaus Schutz vor Gläubigern oder Sozialhilfeträgern. Auch für im Ausland lebende oder minderjährige Erben bietet die Testamentsvollstreckung Vorteile.

Sie entlastet zudem die Erben von einer Vielzahl von Aufgaben – von der Erstellung der Steuererklärungen bis hin zur Wohnungsauflösung.

Meinen Auftrag zur Testamentsvollstreckung erhalte ich in der Regel durch den Erblasser, also demjenigen, der vererbt. Er benennt mich in seinem Testament und bestimmt hierin die Aufgaben, welche ich im Rahmen der Vollstreckung wahrnehmen soll.

Je nach Ausgestaltung unterscheidet man verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung. Neben anderen gehören hierzu beispielsweise:

Abwicklungsvollstreckung

Der Nachlass wird nach den Vorgaben des Testaments verteilt, angeordnete Vermächtnisse erfüllt und Willenserklärungen umgesetzt.

Dauervollstreckung

Im Rahmen einer Dauervollstreckung wird das Erbe vollumfänglich verwaltet. Diese Verwaltung kann für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses befristet sein, maximal jedoch 30 Jahre dauern. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt eine Abwicklung des Nachlasses.

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament regeln wollen oder weitere Informationen zum Thema wünschen.

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