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NACHFOLGE, ABWICKLUNG, SANIERUNG UND INSOLVENZ

Auch wenn Sie sich entschließen, Ihre Unternehmung nicht fortzuführen oder wirtschaftlich schwierige Situationen den Fortbestand Ihrer Unternehmung gefährden, stehe ich Ihnen als Partner zu Seite. Dies gilt selbstverständlich unabhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße sowohl für Freiberufler als auch für Gewerbetreibende.

Sofern Sie beispielsweise aus Altersgründen “ans Aufhören denken”, zeige ich Ihnen die steuerlichen Folgen verschiedener Opitionen auf und helfe Ihnen, die Unternehmensnachfolge zu planen. Hierzu gehört beispielsweise auch die Ermittlung eines Verkaufspreises oder die Bewertung von Beteiligungen.

Im Falle der Liquidation einer Kapitalgesellschaft, begleite ich Sie gerne bei der Durchführung. So erstelle ich zum Beispiel die Liquidationseröffnungsbilanz und unterstütze Sie bzw. den Liquidator bei der Erstellung des hierzu notwendigen erläuternden Berichts. Da auch in der Liquidation regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, diese offenzulegen und Steuererklärungen abzugeben sind, bin ich Ihnen bei der Erfüllung dieser Aufgaben gerne behilflich.

Im Rahmen einer Sanierungsberatung prüfen wir gemeinsam Optionen für die Fortführung und die wirtschafliche Gesundung Ihrer Unternehmung.

Bei drohender Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit prüfe ich für Sie die Notwendigkeit eines Insolvenzantrages und zeige Ihnen auch die Chancen auf, die ein Insolvenzverfahren mit sich bringen kann.

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehe ich dem Insolvenzverwalter als kompetenter Partner bei der Erledigung der Buchführungs- und Deklarationspflichten gerne zur Verfügung. Aufgrund meiner Berufspraxis sind mir dabei auch die zu berücksichtigenden Besonderheiten in der Insolvenz bekannt.

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