BUCHHALTUNG UND JAHRESABSCHLUSS
Finanzbuchhaltung
Als Unternehmer benötigen Sie verlässliche Informationen, um Ihren Betrieb zielgerichtet steuern zu können. Die Buchführung stellt dabei eine wichtige Quelle für diese Informationen dar. Eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung ist deshalb oftmals wichtiger Grundanker für Ihre Unternehmenssteuerung.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, bestimmten Aufzeichnungspflichten auf Grund von handels-, steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in unterscheidlichem Umfang nachzukommen.
Auf Basis der Buchführung wird zudem die Höhe der abzuführenden Steuern ermittelt. Sie dient damit als Besteuerungsgrundlage. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung droht im schlimmsten Fall ein Verwerfen derselbigen und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mit oftmals erheblichen negativen Folgen.
Diesen unterschiedlichen Aspekten der Finanzbuchhaltung trage ich mit einem umfangreichen Leistungsangebot Rechnung, das durch zusätzliche betriebswirtschaftliche Beratung ergänzt wird. Hierzu gehören neben der klassischen Finanzbuchhaltung unter anderem:
Überprüfung der Buchhaltung bei selbstbuchenden Mandanten
Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf Basis vorgelegter Aufzeichnungen
Auf Wunsch elektronische Belegverarbeitung (papierloser Belegaustausch) bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung
Grundauswertungspaket zu jeder Finanzbuchhaltung, auf Wunsch ergänzt durch weitere Auswertungen und detaillierte Erläuterungen
Lohnbuchhaltung
Ihre Angestellten vertrauen auf eine rechtssichere Lohnabrechnung, in der alle Sachverhalte unter lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten zutreffend berücksichtigt werden. Bei der von mir erstellten Lohnbuchhaltung können Sie sicher sein, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind und Sie im Falle einer Lohnsteueraußenprüfung nicht auf verlorenem Posten stehen.
Jahresabschlusserstellung
Auch Ihre Geschäftspartner, seien es Kunden, Lieferanten oder Kreditinstitute, haben vielfach Interesse an Informationen über Ihr Unternehmen. Der Jahresabschluss ist hierfür in der Regel Ausgangspunkt der Informationsbereitstellung. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße muss er beispielsweise beim Bundesanzeiger offengelegt werden und ist für Jedermann über das Internet einsehbar.
Darüber hinaus dient der Jahresabschluss als Besteuerungsgrundlage.
Doch auch wenn Sie “nur” eine steuerliche Gewinnermittlung als sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen, weil Sie zu einer Bilanzierung nach Handelsrecht oder anderen Gesetzen nicht verpflichtet sind, ist ihre Bedeutung im Wesentlichen die gleiche und richtet sich ebenfalls an externe Adressaten. Sie ist damit ebenso “finanzbuchhalterische Visitenkarte” wie ein Jahresabschluss.
Gern berate ich Sie, unter welchen Umständen eine freiwillige Bilanzierung sinnvoll sein kann und wann Sie zur Bilanzierung verpflichtet sind.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses berate ich Sie umfänglich hinsichtlich möglicher Wahlrechte und bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten. Hierzu gehört bei Kapitalgesellschaften auch die Erstellung eines Anhangs, der sämtliche handelsrechtliche Pflichtangaben zutreffend berücksichtigt. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Offenlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.
Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresabschluss erstelle ich darüber hinaus eine separate Steuerbilanz für Sie, sofern dieses notwendig ist. Spätestens seit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) bestehen zahlreiche abweichende Regelungen – insbesondere hinsichtlich der Bewertung – die in vielen Fällen eine zusätzliche Steuerbilanz erforderlich machen. Auch hierbei berate ich Sie umfänglich über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Zudem berücksichtige ich selbstverständlich die Anforderungen für eine elektronische Übermittlung Ihrer Steuerbilanz an die Finanzverwaltung (sogenannte E-Bilanz) und berate Sie auch hier über mögliche Gestaltungen hinsichtlich der zu übermittelnden Informationen.